Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahl 2021
In vielen Gemeinden unseres Pastoralverbundes (außer in den Gemeinden Sel. Adolf Kolping und St. Johannes Baptist) ist am 06./07.11. ein neuer Kirchenvorstand und ein neuer Pfarrgemeinderat gewählt worden. Durch die Wahl wurde den Mitgliedern der Gremien ihr Mandat übertragen. Die Amtszeit im Kirchenvorstand beträgt sechs Jahre. Alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder gewählt. Die Amtszeit im Pfarrgemeinderat beträgt vier Jahre.
Gewählt wurden in:
Kirchenvorstand |
Pfarrgemeinderat |
St. Margaretha, Ennest | |
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St. Augustinus, Neu-Listernohl | |
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St. Joseph, Listerscheid | |
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Neu-Listernohl und Listerscheid | |
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St. Hippolytus, Helden | |
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St. Martinus, Dünschede | |
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St. Antonius v. P., Windhausen | |
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St. Jakobus, Lichtringhausen | |
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An dieser Stelle möchten wir allen ausdrücklich danken, die sich in der vergangenen Amtsperiode in die Arbeit der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände eingebracht haben: für das, was sie in der Öffentlichkeit tun konnten, und für alles, was sie im Verborgenen bewirkt haben. Besonders danken wir für die Arbeit jener Mitglieder, die aus den Gremien ausscheiden.