„Es ist fertiggestellt“- So präsentiert Pfarrer Neuser, Leiter des Pastoralverbundes Attendorn, das Institutionelle Schutzkonzept, das von ihm am 13.12.2018 in Kraft gesetzt worden ist.
Seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Jahr 2010 entwickelt die Katholische Kirche im Erzbistum Paderborn in Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt. Hier geht es besonders darum verbindliche Standards für die kirchliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen festzulegen. In diesem Zusammenhang hat der Erzbischof in Paderborn die kirchlichen Rechtsträger aufgefordert, ein Schutzkonzept zu erstellen, das dazu beiträgt, sensibel und achtsam zu werden und ein Höchstmaß an Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kirchengemeinden zu gewährleisten.
In diesem Rahmen wurde ganz individuell in Zusammenarbeit mit Vertretern und Vertreterinnen der Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte und der Gemeindereferentin Ina Huneck-Schüttler, die die Aufgabe der „Präventionsfachkraft“ übernommen hat, das Schutzkonzept erstellt.
Das Hauptaugenmerk bei der Erstellung lag darauf, Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen einen Schutzraum zu bieten. Dazu gehören Aspekte wie Nähe und Distanz, Rituale, Umgang mit Regelverstößen, Nutzung von Medien, Beachtung der Intimsphäre, Sprache und Wortwahl, angemessener Körperkontakt und der richtige Umgang mit Konflikten.
Pfarrer Neuser betont, dass es beim Schutzkonzept um die Kultur der Achtsamkeit gehe. Es sei aber keine Entschuldigung dafür, was in der Vergangenheit in der Kirche mit Schutzbefohlenen passiert sei. "Es nimmt nicht die Wut und die Scham, die man empfindet, angesichts dessen, was Mitbrüder Kindern angetan haben", sagt Pfarrer Neuser. Deshalb sei es umso wichtiger, dass man wahrnehme, hinschaue und achtsam sei.
So sind alle hauptberufliche eingesetzte Personen verpflichtet im Abstand von fünf Jahren ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Darüber hinaus werden alle Haupt- und Ehrenamtliche aufgefordert, eine Selbstverpflichtungserklärung abzugeben, mit der sie versichern, dass keine Straftat gegen sexuelle Selbstbestimmung vorliegt. Auch wird die Anerkennung des Verhaltenskodex bestätigt. Der Verhaltenskodex ist eine Vereinbarung zu Verhaltensregeln für den Umgang mit Schutzbefohlenen. Er bietet eine Orientierung für ein adäquates Verhalten im Hinblick auf gemeinsame Überzeugungen, Werte und Regeln.
Für die Ehrenamtlichen werden in regelmäßigen Abständen Schulungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt angeboten. Bisher sind im Pastoralverbund 50 Ehrenamtliche geschult worden.
In den nächsten Wochen wird ein Flyer erstellt, der ebenfalls auf die Thematik aufmerksam machen soll. Darin enthalten ist ein Handlungsleitfaden und den Ansprechpartnern zur Prävention gegen sexualisierter Gewalt.
„Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen,“ betont Pfarrer Neuser. „Wir sind gemeinsam auf dem richtigen Weg.“
Download: Institutionelles Schutzkonzept